Die Regierungskoalition will die Anzahl der Sitze im Bundestag reduzieren, laut aktuellem Plan soll die Zweitstimme soll künftig „Hauptstimme“ heißen, denn damit entscheiden die Wählerinnen und Wähler weiterhin über das Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament. Die Erststimme soll in Zukunft zur „Wahlkreisstimme“ werden, denn wie bisher wird damit der oder die Abgeordnete des Wahlkreises gewählt.
Nach dem neuen Plan sollen aber Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen. Das heißt: Wenn eine Partei in einem Bundesland zum Beispiel 23 Wahlkreise gewinnt, ihr über die Hauptstimme aber nur 20 Mandate zustehen würden, kommen die drei Wahlkreis-Gewinner mit den schlechtesten Ergebnissen nicht zum Zug und ziehen nicht in den Bundestag ein.
Wir halten diesen Reformvorschlag für undemokratisch und vor allem für verfassungswidrig! Der Wille der Mehrheit der Wähler in einigen Wahlkreisen würde damit ignoriert.
Das jetzige personalisierte Verhältniswahlsystem sieht eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl vor. Die Anzahl der Sitze im Bundestag wurde auf 598 Sitze und 299 Wahlkreise festgelegt. Die Sieger in den 299 Wahlkreise gehen nach der Mehrheitswahl – Erststimme – in den Bundestag. Die andere Hälfte der 598 Sitze wird nach dem Verhältniswahlsystem ermittelt und verteilt.
Die LKR fordert die wirksame Begrenzung des Deutschen Bundestages auf 598 Mitgliedern, die allenfalls in Ausnahmefällen durch Ausgleichsmandate erhöht wird.
Dazu ist die Zahl der Direktwahlkreise auf 199 zu reduzieren, die Zahl der Listenplätze auf 399 zu erhöhen.
Weiter fordern wir, dass Parteien nur so viele Sitze zugesprochen bekommen, wie sie im Verhältnis zur Gesamtzahl der Wahlberechtigten gültige Stimmen erreicht haben. Konkret heißt dies, dass die Stimmen aller Parteien, die die Sperrklausel nicht überwinden konnten, sowie alle Nichtwähler nicht länger faktisch anteilig auf die etablierten Parteien verteilt werden. Die entsprechenden Bundestagssitze bleiben stattdessen leer.
Als LKR wollen wir die Auswüchse des Parteienstaates zurückschneiden. Das ständige Verändern des Wahlverfahrens im Sinne der Parteien und damit die Vergrößerung des Bundestages ist ein Teil dieser Auswüchse. Der Parteienstaat, dessen Tentakeln mittlerweile in fast alle gesellschaftlichen Bereiche hineinwirken, muss zurückgeschnitten werden. Parteien müssen wieder auf ihre ursprüngliche Bedeutung zurückgeführt werden. Verkrustungen müssen aufgebrochen werden.